Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5894
BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09 (https://dejure.org/2010,5894)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2010 - NotZ 12/09 (https://dejure.org/2010,5894)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2010 - NotZ 12/09 (https://dejure.org/2010,5894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bevorzugung eines bereits hauptberuflich tätigen Notars aus einer anderen Gemeinde gegenüber einem Bezirksnotar i.R.d. Besetzung einer Stelle als hauptberuflicher Notar; Grenzen des Ermessens bei der Besetzung der Stelle eines hauptberuflichen Notars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 4; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Bevorzugung eines bereits hauptberuflich tätigen Notars aus einer anderen Gemeinde gegenüber einem Bezirksnotar i.R.d. Besetzung einer Stelle als hauptberuflicher Notar; Grenzen des Ermessens bei der Besetzung der Stelle eines hauptberuflichen Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung zum Notar, tatsächlicher Bedarf zur geordneten Rechtspflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Dass aus anderen Gründen eine verfassungsrechtlich relevante Unteralimentierung drohen könnte, hat der Antragsteller nicht geltend gemacht; es ist dafür auch sonst nichts ersichtlich (vgl. BGHZ 173, 297, 301 f.).

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass § 4 BNotO (ausnahmsweise) Schutzfunktionen entfalten kann, wenn die Landesjustizverwaltung die Grenzen ihres Organisationsermessens dergestalt überschreitet, dass sie sich vom öffentlichen Interesse durch eine nicht bedarfs-, sondern rein bewerberbezogene Stellenermittlung löst unter sachfremder Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber (BGHZ 173, 297, 306; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - ZNotP 2004, 410).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 1/06

    Berücksichtigung des sog. Nachbarschaftseinwandes bei der Besetzung einer

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Eine Rechtsverletzung des Antragstellers auch in diesem Bereich scheidet grundsätzlich aus, weil der erhebliche Ermessensspielraum, wie er der Landesjustizverwaltung eingeräumt ist, sich allein organisationsrechtlich und personalwirtschaftlich bestimmt (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 1/06 - DNotZ 2007, 63).

    Sie sind ebenso berücksichtigungsfähig wie der vom Antragsgegner vorgebrachte Gesichtspunkt, durch den Amtssitzwechsel eines bereits amtierenden Notars die angestrebte zügige und ortsnahe notarielle Betreuung der Bevölkerung in U. sicherzustellen (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 1981 - NotZ 14/80 - DNotZ 1981, 521, 522; vom 24. Juli 2006 aaO 64).

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 25/95

    Verletzung der Rechte eines Bewerbers um eine Notarstelle durch die Entscheidung

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Der Antragsgegner hat mit dem angegriffenen Bescheid vom 20. Januar 2009 seine Absicht erklärt, die für U. ausgeschriebene Notarstelle mit dem weiteren Beteiligten zu besetzen; damit war für den Antragsteller die rechtliche Möglichkeit zur Anfechtung der Auswahlentscheidung mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung in Gestalt einer Verpflichtungsklage eröffnet (vgl. BGHZ 69, 224, 226; Senatsbeschluss vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - juris Tz. 10).

    Nicht nur bei der Errichtung, sondern auch bei der Besetzung einer Notarstelle durch Verlegung des Amtssitzes eines bereits bestellten Notars ist der Landesjustizverwaltung unter Beachtung der Belange einer geordneten Rechtspflege (§ 10 Abs. 1 Satz 3 BNotO) ein weitgehender, nur beschränkt einer gerichtlichen Überprüfung unterliegender Entscheidungsspielraum gegeben (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906, 908; vom 26. März 2001 - NotZ 28/00 - DNotZ 2001, 730; vom 20. November 2006 aaO Tz. 6).

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 23/06

    Anspruch eines amtierenden Notars auf Verlegung seines Amtssitzes und Einnahme

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Zwar ist die Einrichtung neuer Notarstellen mit der Einschränkung zu versehen, nur so viele Stellen zu schaffen, dass dem jeweiligen Amtsinhaber ein solches Maß an finanzieller Unabhängigkeit gewährleist ist, dass er sich nötigenfalls wirtschaftlichem Druck widersetzen kann (BGHZ 67 aaO 353; 73 aaO 57; Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05 - DNotZ 2005, 947, 949; vom 20. November 2006 - NotZ 23/06 - juris Tz. 12).

    Nicht nur bei der Errichtung, sondern auch bei der Besetzung einer Notarstelle durch Verlegung des Amtssitzes eines bereits bestellten Notars ist der Landesjustizverwaltung unter Beachtung der Belange einer geordneten Rechtspflege (§ 10 Abs. 1 Satz 3 BNotO) ein weitgehender, nur beschränkt einer gerichtlichen Überprüfung unterliegender Entscheidungsspielraum gegeben (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906, 908; vom 26. März 2001 - NotZ 28/00 - DNotZ 2001, 730; vom 20. November 2006 aaO Tz. 6).

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76

    Notwendigkeit neuer Notarstellen

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Das Abstellen auf "die Erfordernisse der geordneten Rechtspflege" ist dabei eine sachliche Begrenzung des Ermessens mit der Folge, dass der Antragsgegner seine Entscheidung ausschließlich an diesem Erfordernis auszurichten hat (BGHZ 67, 348, 350; 73, 54, 56 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. Juli 1998 - NotZ 31/97 - DNotZ 1999, 251, 252).

    b) Durch die Einrichtung einer neuen Notarstelle wird auch deshalb nicht in verfassungsmäßige Rechte der bereits amtierenden Notare eingegriffen, weil Art. 12 Abs. 1 GG ebenso wie Art. 14 Abs. 1 GG nicht gewährleistet, dass einem Notar als dem Träger eines öffentlichen Amtes Konkurrenten ferngehalten werden (BGHZ 67, 348, 351).

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 47/02

    Anforderungen an die Entscheidung der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Wenn sie bei ihrer der Auswahlentscheidung vorausgehenden Organisationsentscheidung schon einen bestimmten Bewerber im Blick hat, ist ihr Beurteilungsmaßstab in diesem Fall dahingehend modifiziert, dass bei auffälligen, erheblichen Eignungsunterschieden zu konkurrierenden Bewerbern die Artt. 3, 12, 33 Abs. 2 GG zu berücksichtigen sind und damit das Prinzip der Bestenauslese Beachtung zu finden hat, um dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Rechtspflege angemessen Rechnung zu tragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 47/02 - ZNotP 2003, 470, 471; vom 7. Dezember 2006 - NotZ 24/06 - DNotZ 2007, 154, 155; vom 14. April 2008 - NotZ 114/07 - bei juris Tz. 4 [in DNotZ 2008, 862 nicht vollständig abgedruckt]).
  • BGH, 07.12.2006 - NotZ 24/06

    Besetzung einer Notarstelle durch einen Notarassessor vor Ablauf der

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Wenn sie bei ihrer der Auswahlentscheidung vorausgehenden Organisationsentscheidung schon einen bestimmten Bewerber im Blick hat, ist ihr Beurteilungsmaßstab in diesem Fall dahingehend modifiziert, dass bei auffälligen, erheblichen Eignungsunterschieden zu konkurrierenden Bewerbern die Artt. 3, 12, 33 Abs. 2 GG zu berücksichtigen sind und damit das Prinzip der Bestenauslese Beachtung zu finden hat, um dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Rechtspflege angemessen Rechnung zu tragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 47/02 - ZNotP 2003, 470, 471; vom 7. Dezember 2006 - NotZ 24/06 - DNotZ 2007, 154, 155; vom 14. April 2008 - NotZ 114/07 - bei juris Tz. 4 [in DNotZ 2008, 862 nicht vollständig abgedruckt]).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 114/07

    Kriterien für die Besetzung einer Notarstelle

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Wenn sie bei ihrer der Auswahlentscheidung vorausgehenden Organisationsentscheidung schon einen bestimmten Bewerber im Blick hat, ist ihr Beurteilungsmaßstab in diesem Fall dahingehend modifiziert, dass bei auffälligen, erheblichen Eignungsunterschieden zu konkurrierenden Bewerbern die Artt. 3, 12, 33 Abs. 2 GG zu berücksichtigen sind und damit das Prinzip der Bestenauslese Beachtung zu finden hat, um dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Rechtspflege angemessen Rechnung zu tragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 47/02 - ZNotP 2003, 470, 471; vom 7. Dezember 2006 - NotZ 24/06 - DNotZ 2007, 154, 155; vom 14. April 2008 - NotZ 114/07 - bei juris Tz. 4 [in DNotZ 2008, 862 nicht vollständig abgedruckt]).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Der Verpflichtung der Landesjustizverwaltung, ihr durch § 4 BNotO eröffnetes Ermessen fehlerfrei auszuüben, steht insoweit kein subjektives Recht von Notarbewerbern gegenüber; die Ermessensbindung der Verwaltung dient nicht dazu, Berufsaussichten der Interessenten - hier insbesondere der Bezirksnotare - rechtlich abzusichern (Senatsbeschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - DNotZ 1996, 902, 903 f.; vom 24. November 1997 - NotZ 10/97 - DNotZ 1999, 239, 240; vom 14. April 2008 - NotZ 118/07 - DNotZ 2008, 865).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 118/07

    Pflicht der Justizverwaltung zur Ausschreibung von Notarstellen für bestimmte

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09
    Der Verpflichtung der Landesjustizverwaltung, ihr durch § 4 BNotO eröffnetes Ermessen fehlerfrei auszuüben, steht insoweit kein subjektives Recht von Notarbewerbern gegenüber; die Ermessensbindung der Verwaltung dient nicht dazu, Berufsaussichten der Interessenten - hier insbesondere der Bezirksnotare - rechtlich abzusichern (Senatsbeschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 - DNotZ 1996, 902, 903 f.; vom 24. November 1997 - NotZ 10/97 - DNotZ 1999, 239, 240; vom 14. April 2008 - NotZ 118/07 - DNotZ 2008, 865).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 1/05

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Wiederbesetzung frei

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04

    Recht eines Notarbewerbers auf Ausschreibung einer Notarstelle

  • BGH, 01.08.2005 - NotZ 11/05

    Besetzung von Notarstellen bei Bewerbung landesfremder Notarassessoren

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 10/97

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Ausschreibung einer Anwaltsnotarstelle ohne

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 31/97

    Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines

  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 28/00

    Besetzung einer Notarstelle

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 5/78

    Errichtung neuer Notarstellen

  • BGH, 13.06.1977 - NotZ 3/77

    Anrechnung von Wehr- oder Ersatzdienst bei Notarbewerbern

  • OLG Stuttgart, 03.07.2009 - 1 Not 2/09

    Auswahlentscheidung bei der Besetzung von Notarstellen: Überschreitung des

  • BGH, 19.01.1981 - NotZ 14/80

    Amtssitz eines Notars - Anwaltsnotar - Verlegung des Amtssitzes

  • BGH, 15.04.1991 - NotZ 1/91

    Recht auf Bestellung zum Anwaltsnotar - Entscheidung über den Erlass einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht